(gültig seit den letzten Änderungen vom 08.03.2013)
Die „Aktive Allgemeine Erste Freie Niendorfer Wahlgemeinschaft“ ist eine Vereinigung von Bürgern der Gemeinde Niendorf/St. im Sinne des § 20 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung vom 1. Mai 1985. Sie will sich aktiv an den kommunalen Aufgaben ihrer Gemeinde Niendorf/St. beteiligen, um dem Wohle aller Einwohner zu dienen. Die AAEFNW hat ihren Sitz in Niendorf/St.
Sie übt ihre Tätigkeit nach demokratischen Grundsätzen und auf der Grundlage und im Rahmen des Grundgesetzes aus.
(1) Mitglied der AAEFNW können alle Einwohner der Gemeinde Niendorf/St. werden, die nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz das aktive Wahlrecht besitzen.
(2) über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand der AAEFNW.
Organe der AAEFNW sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der Vorsitzende
Die Mitgliederschaft ist zuständig für:
1. die Beschlussfassung aller das Interesse der AAEFNW berührenden Angelegenheiten der örtlichen Kommunalpolitik
2. die Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahl. Die Bewerber sind von der Mitgliederversammlung aus Ihrer Mitte in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Wahl der unmittelbaren Vertreter und der Listenvertreter ist jeweils für sich, in getrennten Wahlvorgängen vorzunehmen. Stimmberechtigt sind nur solche Mitglieder der Mitgliederversammlung, die in dem Wahlgebiet, für das die Kandidaten aufgestellt werden sollen, wahlberechtigt sind.
3. die Entgegennahme des Jahresberichtes und die Entlastung des Vorstandes 4. die Wahl des Vorstandes
(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden 3. dem Schriftführer
4. dem Kassenwart
5. zwei Beisitzern
6. dem Pressewart(2) Der Vorstand ist vor jeder Gemeindewahl neu zu wählen.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mit relativer Mehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand muss sein Amt niederlegen, wenn es
die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der eingetragenen Mitglieder beschließt. Der Antrag muss auf der Tagesordnung gestanden haben und jedem zugegangen sein.
Der Vorstand vertritt die Interessen der Wahlgemeinschaft.
Er ist gesetzlicher Vertreter und vertritt sie nach außen.
Erklärungen, durch die die Wahlgemeinschaft verp ichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen.
Eine Jahreshauptversammlung hat stattzufinden.
Weitere Versammlungen werden nach Bedarf einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage. Auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern muss der Vorstand innerhalb einer Frist von 2 Wochen eine Mitgliederversammlung einberufen. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgelegt.
Die gewählten Gemeindevertreter der AAEFNW verpflichten sich, Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und mit erheblichen Auswirkungen auf die Dorfgemeinschaft, vor Beschlussfassung in der Gemeindevertretung mit den Mitgliedern der Wahlgemeinschaft zu diskutieren.
Die AAEFNW kann mit den Stimmen von 2/3 der Mitglieder aufgelöst werden. Vorhandene Vermögenswerte sind gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.
Über die Sitzungen der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen über:
1. Ort und Zeit der Sitzung
2. Namen der Teilnehmer (Anwesenheitsliste)
3. Tagesordnung
4. Beschlüsse und Abstimmungsergebnis
Die AAEFNW hat folgende Aufgaben:
1. Sie beteiligt sich an den Kommunalwahlen und stellt Kandidaten auf.
2. Sie fördert die kulturellen, schulischen und sportlichen Angelegenheiten.
3. Sie setzt sich für die Teilnahme am Wettbewerb „Schönheit des Dorfes“ ein.
4. Sie setzt sich für die Unterhaltung von Straßen und Wegen ein.
5. Sie fördert den aktiven Umweltschutz.
6. Sie setzt sich für eine verantwortungsbewusste Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Gemeinde ein.
7. Sie fördert die Belange der Jugend.
8. Sie setzt sich für die Belange der Freiwilligen Feuerwehr ein.
9. Sie fördert die sonstigen kommunalpolitischen Angelegenheiten der Gemeinde.
Niendorf, den 27.03.1987
Aktive Allgemeine
Erste Freie Niendorfer Wahlgemeinschaft
– Der Vorsitzende –
gez. Wenck
Satzung zum Download als *.pdf